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Konditionen und Preise

Konditionen

Persönliche Betreuung

Als freiberuflich selbständige Senioren Assistentin erbringe ich meine Dienste ausschließlich persönlich – ohne Umwege über eine Agentur. So kann ich Sie flexibel und genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten unterstützen. 

Ich bin mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert und im Fall von Krankheit oder Urlaub vertritt mich auf Wunsch eine sehr nette Kollegin.

Unverbindliches Kennenlernen

Bevor es losgeht, treffen wir uns zu einem Kennenlern-Gespräch, unverbindlich und ohne Kosten für Sie. In diesem ersten Gespräch finden wir gemeinsam heraus, was Sie sich wünschen und ob wir gut zusammenpassen. Für die Alltagsbegleitung ist es wichtig, dass Sie und Ihre Angehörigen sich bei mir gut aufgehoben fühlen.

Gelegentlich oder Regelmäßig

Ob Sie regelmäßige Unterstützung brauchen oder nur hin und wieder jemanden an Ihrer Seite wünschen, ich richte mich nach Ihnen. Wir finden einen passenden Rhythmus.

Was kostet das?

Für meine Begleitung berechne ich 36 Euro pro Stunde, für Abende und Wochenenden gilt ein höhrer Stundensatz nach Absprache. 

Abrechnung über die Pflegeversicherung

Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben können meine Leistungen von der Pflegekasse erstattet werden, oder direkt von mit über die Kasse abgerechnet werden  (Enlastungsbeitrag nach §45 SGB XI, Verhinderungspflege nach §39 SGB XI oder bis zu 40% der kombinierten Sachleitungen). Mehr dazu.

Im Rahmen der Budgets entstehen für Sie keine Kosten. Wünschen Sie zusätzliche Unterstützung ist das über Privatrechnung problemlos möglich. Privatrechnungen können nach §35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. 

Hilfe bei der Abrechnung und Beantragung von Pflegegraden

Wünschen Sie, dass ich Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechne? Brauchen Sie Hilfe bei der Abrechnung oder bei der Beantragung eines Pflegegrades? Ich unterstütze Sie gerne!

Immer für Sie erreichbar

Für Angehörige, die nicht in der Nähe wohnen, stehe ich gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung und halte Sie auf dem Laufenden über die Begleitung, wenn dies von beiden Seiten gewünscht ist. 

Welche Unterstützung gibt es von der Pflegeversicherung?

Wenn die selbständig Versorgung zuhause nur eingeschränkt möglich ist, gibt es Unterstützung von der Pflegekasse. Allerdings ist es ziemlich schwer zu verstehen, welche Leistungen Ihnen genau zustehen und unter welchen Bedingungen. 

In dieser Tabelle finden Sie die aktuellen Leistungen, die Ihnen je nach Pflegegrad zustehen. Für Leistungen in der Alltagsbegleitung können verschiedene Töpfe bzw. Teile dieser Töpfe genutzt werden: Entlastungsbeitrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, umgewandelte Pflegesachleistungen. 

Dass es sich dabei teils um monatliche, teils um jährliche oder einmalige Budgets handelt macht die Sache ziemlich unübersichtlich.

Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, welchen monatlichen Spielraum Sie für Angebote zur Unterstützung im Alltag haben, habe ich die maximal möglichen Anteile der zur Verfügung stehen Töpfe auf monatliche Beträge herunter gebrochen. (Details zu den einzelnen Pflegeleistungen finden Sie unter der Tabelle)

Beträge die Ihnen je nach Pflegegrad durchschnittlich maximal im Monat für Alltagsbegleitung zustehen, finden Sie in den Spalten rechts neben den Pflegeleistungen nach Pflegegrad:

Was zahlt die Pflegeversicherung?

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad

Pflegeleistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Alltagsbegleitung PG 2 (max.)

Pflegegrad 3

Alltagsbegleitung  PG 3 (max.)

Pflegegrad 4

Alltagsbegleitung  PG 4 (max.)

Pflegegrad 5

Alltagsbegleitung  PG 5 (max.)

Pflegegeld (monatlich)

316,00 €

545,00 €

728,00 €

901,00 €

Pflegesachleistungen (monatlich)

724,00 €

290,00 €

1363,00 €

545,00 €

1693,00 €

677,00 €

2095,00 €

883,00 €

Teilstationäre Pflege (monatlich)

689,00 €

1298,00 €

1612,00 €

1995,00 €

Vollstationäre Pflege (monatlich)

770,00 €

1262,00 €

1775,00 €

2005,00 €

Verhinderungspflege (jährlich)

1612,00 €

134,00 €

1612,00 €

134,00 €

1612,00 €

134,00 €

1612,00 €

134,00 €

Kurzzeitpflege (jährlich)

1774,00 €

74,00 €

1774,00 €

74,00 €

1774,00 €

74,00 €

1774,00 €

74,00 €

Entlastungsbetrag (monatlich)

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

125,00 €

Pflegehilfsmittel (monatlich)

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

40,00 €

Hausnotruf (monatlich)

30,00 €

30,00 €

30,00 €

30,00 €

30,00 €

Wohnraumanpassung (einmalig)

4000,00 €

4000,00 €

4000,00 €

4000,00 €

4000,00 €

Max. Budget Alltagsbegleitung/Monat

623,00 €

878,00 €

1010,00 €

1216,00 €

Pflegeleistungen – Was steckt hinter den Begriffen?

Ob Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder kombinierte Sachleistungen, jede Art der Pflegeleistung hat Ihre Besonderheiten. Hier ein kurzer Überblick über die Positionen, die für die Unterstützung im Alltag genutzt werden können.

Entlastungsbeitrag
Der Entlastungsbetrag (§45 SGB XI) von monatlich 125 € kann nur von zertifizierten Dienstleistern abgerechnet werden. Nichtgenutzte monatliche Entlastungsbeträge sparen sich an und verfallen erst zum 30.06. des Folgejahres. Hatten Sie schon im vergangenen Jahr einen Pflegegrad, den Betrag aber nicht genutzt, dann können Sie Ihn noch für Unterstützung im Alltag nutzen. 
Verhinderungspflege
Ist Ihre Pflegeperson verhindert können Sie einen Ersatz aus diesem Topf finanzieren. Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI ) hat ein Budget von 1612 € pro Jahr. Um das Budget für die Alltagsbegleitung zu nutzen, muss sie als „stundenweise“ Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden. 
Pflegesachleistungen (kombiniert)
Statt Pflegegeld zu beziehen, können Sie ab Pflegegrad 2 auch die Leistungen eines Pflegedienstes zur Grundpflege in Anspruch nehmen, diese nennt man Pflegesachleistungen.
Nutzen Sie nicht den gesamten Betrag der Ihnen monatlich zusteht für den Pflegedienst, kann der Restbetrag (bis max. 40 Prozent) umgewandelt werden in andere Leistungen, wie zum Beispiel Leistungen zur Unterstützung im Alltag.
Kurzzeitpflege
Wenn Sie ab Pflegegrad 2 kurzfristig intensiven Pflegebedarf haben, können Sie das Budget der Kurzzeitpflege von jährlich 1774 Euro nutzen.

Nutzen Sie das Budget der Kurzzeitpflege nicht, können Sie statt dessen die Verhinderungspflege mit 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufstocken, auf dann insgesamt bis zu 2.418 Euro jährlich.

Das funktioniert auch umgekehrt. Benötigen Sie tatsächlich Kurzzeitpflege in einer Einrichtung, können Sie auch das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege (zu 100%) in Kurzzeitpflege umwandeln, also insgesamt bis zu 3386 €.

Sie haben Fragen zu den Konditionen?

Rufen Sie mich gerne an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gerne. Ich stehe Ihnen gerne für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung oder beantworte Ihre Fragen im Rahmen unseres Kennenlern-Gesprächs.

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!